Gartenbauprämie zum Erhalt des Welterbes

Wer historische Anbauflächen bewirtschaftet, soll zukünftig finanzielle Unterstützung erfahren

Seit dem Mittelalter prägen die innerstädtischen Gärtnerflächen das Stadtbild Bambergs als Teil des UNESCO-Welterbes entscheidend mit. In den letzten Jahrzehnten hat die Bewirtschaftung der Felder jedoch stark abgenommen. Um die Flächen weiterhin zu erhalten und wieder in Nutzung zu bringen, soll eine finanzielle Unterstützung für die Bewirtschaftung in Form der Gartenbauprämie eingeführt werden.

Die „Altstadt von Bamberg“ ist als Flächendenkmal in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes eingetragen. Relevant für die Erhaltung dieses Erbes sind unter anderem die historischen Gärtnerflächen. Sie bestimmen das Stadtbild, das kulturelle Leben und die Wirtschaft, sind deutschlandweit einzigartig und denkmalgeschützt. Da viele Felder in den letzten Jahren brach gefallen und nicht mehr als Anbauflächen zu erkennen sind, will die Stadt Bamberg die Erhaltung zukünftig durch die sogenannte Gartenbauprämie unterstützen.

Die geplanten Maßnahmen legte Patricia Alberth, Leiterin des Zentrums Welterbe Bamberg, am 19. Oktober im Rahmen einer Sitzung des Kultursenats dar. Sie erklärte: „Das Zentrum Welterbe Bamberg fördert die Erhaltung der Tradition des urbanen Gartenbaus auf den historischen Anbauflächen, die Bamberger Lokalsorten und das immaterielle Kulturerbe der Gärtner“. Zu diesem Zweck sollen Eigentümer und Pächter der historischen Gärtnerflächen im Welterbe-Gebiet und seiner Pufferzone eine „finanzielle Förderung zum Zweck der Erhaltung oder Wiederherstellung des denkmalgerechten Zustands dieser Flächen – die Gartenbauprämie“ erhalten. Dafür bewerben können sich nicht nur Privatpersonen, sondern auch gemeinnützige Interessenten wie der Bamberger Sortengarten und das Gärtner- und Häckermuseum.

„Die Prämie soll keine Wirtschaftsförderung sein“, stellt Bürgermeister Dr. Christian Lange, der für das Welterbe zuständige Referent, klar, „sondern ist als Hilfe zur Erhaltung des Kulturerbes zu verstehen, die die Arbeit der Bewirtschaftenden würdigt.“ Unterstützung erhalten Gärtner ab einer bewirtschafteten Fläche von 100 Quadratmetern. Voraussetzung ist, dass dort Gemüse-, Obst-, Beerenbau oder eine andere Sonderform (z.B. solidarische Landwirtschaft, Selbsterntegarten) betrieben wird.

Für das Jahr 2018 wurden Mittel in Höhe von 4.000 Euro beantragt. Der Pilotlaufzeit der Gartenbauprämie beträgt drei Jahre.